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   VG Kassel, 31.05.2023 - 1 K 1610/21.KS   

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VG Kassel, 31.05.2023 - 1 K 1610/21.KS (https://dejure.org/2023,16089)
VG Kassel, Entscheidung vom 31.05.2023 - 1 K 1610/21.KS (https://dejure.org/2023,16089)
VG Kassel, Entscheidung vom 31. Mai 2023 - 1 K 1610/21.KS (https://dejure.org/2023,16089)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    § 70 HBeamtVG, § 63 HBeamtVG
    Rückforderung von Versorgungsbezügen nach irrtümlicher Überzahlung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 15.11.2016 - 2 C 9.15

    Verjährung bei der Rückforderung überzahlter beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge

    Auszug aus VG Kassel, 31.05.2023 - 1 K 1610/21
    Dabei trifft den Gläubiger generell keine Obliegenheit, im Interesse des Schuldners an einem möglichst frühzeitigen Beginn der Verjährungsfrist Nachforschungen zu betreiben; vielmehr muss das Unterlassen von Ermittlungen nach Lage des Falles als geradezu unverständlich erscheinen, um ein grob fahrlässiges Verschulden des Gläubigers bejahen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2011 - VI ZR 135/10 -, NJW 2011, 3573 Rn. 10 m.w.N., und BVerwG, Urteil vom 15. November 2016 - 2 C 9.15 -, juris).

    Dabei ist jedoch nicht die gesamte Rechtsbeziehung, aus welcher der Bereicherungsanspruch erwächst, nochmals unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu würdigen, sondern auf das konkrete Rückforderungsbegehren und vor allem auf die Modalitäten der Rückabwicklung und ihre Auswirkungen auf die aktuellen Lebensumstände des Beamten abzustellen (st. Rspr., zuletzt BVerwG, Urteil vom 15. November 2016 - 2 C 9.15 - juris).

  • BVerwG, 21.02.2019 - 2 C 24.17

    Alimentationspflicht; Billigkeitsentscheidung; Ehescheidung; Kürzung der

    Auszug aus VG Kassel, 31.05.2023 - 1 K 1610/21
    Grobe Fahrlässigkeit im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB setzt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung einen objektiv schwerwiegenden und subjektiv nicht entschuldbaren Verstoß gegen die Anforderungen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt voraus (zuletzt dazu BVerwG, Urteil vom 21. Februar 2019 - 2 C 24/17 -, juris Rn. 14).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bezweckt die Billigkeitsentscheidung, eine allen Umständen des Einzelfalles gerecht werdende, für die Behörde zumutbare und für den Beamten tragbare Lösung zu ermöglichen, bei der auch Alter, Leistungsfähigkeit und sonstige Lebensverhältnisse des Herausgabepflichtigen eine maßgebende Rolle spielen (zuletzt BVerwG, Urteil vom 21. Februar 2019 - 2 C 24/17 -, juris Rn. 18).

  • BVerwG, 09.05.2006 - 2 C 12.05

    Familienzuschlag der Stufe 1; Barunterhalt; Rückforderung einer Überzahlung;

    Auszug aus VG Kassel, 31.05.2023 - 1 K 1610/21
    Insbesondere ist dies anzunehmen, wenn er sich schon durch bloßes Nachdenken oder logische Schlussfolgerungen eröffnet hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2006 - BVerwG 2 C 12.05 - juris, Rn. 13).
  • BGH, 27.09.2011 - VI ZR 135/10

    Beginn der Verjährung in in Prospekthaftungs- und Anlageberatungsfällen: Grob

    Auszug aus VG Kassel, 31.05.2023 - 1 K 1610/21
    Dabei trifft den Gläubiger generell keine Obliegenheit, im Interesse des Schuldners an einem möglichst frühzeitigen Beginn der Verjährungsfrist Nachforschungen zu betreiben; vielmehr muss das Unterlassen von Ermittlungen nach Lage des Falles als geradezu unverständlich erscheinen, um ein grob fahrlässiges Verschulden des Gläubigers bejahen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2011 - VI ZR 135/10 -, NJW 2011, 3573 Rn. 10 m.w.N., und BVerwG, Urteil vom 15. November 2016 - 2 C 9.15 -, juris).
  • BVerwG, 28.06.1990 - 6 C 41.88

    Rückforderung des kinderbezogenen Anteils im Ortszuschlag

    Auszug aus VG Kassel, 31.05.2023 - 1 K 1610/21
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Mangel dann offensichtlich, wenn der Empfänger die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen hat (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1990 - 6 C 41/88 -, juris Rn. 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2016 - 1 A 2580/14

    Rückforderung der Besoldung wegen Fehlerhaftigkeit der festgesetzten

    Auszug aus VG Kassel, 31.05.2023 - 1 K 1610/21
    Die detaillierte Kenntnis des Rechenwerkes einer Bezügemitteilung kann von einem Durchschnittsbeamten gleichwohl nicht verlangt werden (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Juni 2016 - 1 A 2580/14 -, juris Rn. 41).
  • VG Kassel, 26.09.2022 - 1 K 2094/21

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge; Weiterbewilligung von Waisengeld

    Auszug aus VG Kassel, 31.05.2023 - 1 K 1610/21
    Dabei ist auch von Bedeutung, wessen Verantwortungsbereich die Überzahlung entsprang und wie etwaige Verschuldensanteile verteilt sind (vgl. VG Kassel, Urteil vom 26. September 2022 - 1 K 2094/21.KS -, juris, Rdn. 36).
  • VG Kassel, 06.11.2023 - 1 L 881/23

    Eilantrag gegen die Aufrechnung mit überzahlten Versorgungsbezügen

    Es genügt vielmehr etwa die Einräumung von Ratenzahlungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 2016 - 2 C 9/15 - VG Kassel, Urteil vom 31. Mai 2023 - 1 K 1610/21.KS -, m.w.N.; beide zit, nach juris).

    Vor dem Hintergrund, dass der Antragsteller nur unzureichend seine Vermögenslage dargelegt hat, wäre die Behörde eigentlich zur Einräumung von Ratenzahlungen nicht verpflichtet gewesen (vgl. VG Kassel, Urteil vom 31. Mai 2023 - 1 K 1610/21.KS -, juris), hat dies jedoch ohne Rechtspflicht dennoch getan.

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